FAQ

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Häufig gestellte Fragen und Antworten
Wie funktioniert das Co-Ownership System von Supercar Sharing®?
Falls Sie den Ablauf von Co-Ownership noch nicht gesehen haben, hier geht's zum Ablauf mit Erklärvideo:
https://www.supercarsharing.ch/ablauf
Einfach erklärt in einem Beispiel: 1 Fahrzeug 5-10 Co-Owner (Miteigentümer).
Das ist das Prinzip von Supercar Sharing® und unserem Co-Ownership System.
Dabei zahlt jeder Co-Owner (Privat sowie Firmenkunden) einen Anteilspreis zum gemeinsamen Erwerb des gewünschten Fahrzeuges. Mit jedem erworbenen Anteil erhält der Co-Owner je nach Modellkategorie zwischen 1.000 km bis 3.000 km sowie 30 Tage Nutzungs- und Stimmrecht am Fahrzeug pro Jahr.
Im Co-Owner Vertrag wird geregelt, wann das Fahrzeug wieder verkauft wird - z.B bei 50.000 km.
Die weiteren Kosten wie Versicherung, Instandhaltung, Strassenverkehrssteuern, Garantie, Aufbereitung und Lagerung werden untereinander über unser System bruchteilig aufgeteilt. Die Fahrzeuge von Supercar Sharing haben alle Garantie und geniessen den höchsten Vollkasko-Versicherungsschutz für jegliche Art von Eventualitäten. Sie brauchen sich also um nichts zu kümmern, lediglich um den Tank.
So zahlen die Co-Owner einen Bruchteil des Kaufpreises und einen Bruchteil der Instandhaltungskosten des Fahrzeuges.
Für die gemeinsame Nutzung sowie Buchung haben wir eine App sowie zusätzlich Richtlinien erstellt, um eine harmonische Fahrzeugnutzung zu gewährleisten.
In der Praxis, hat sich laut unserer Fallstudie, das Modell von Supercar Sharing® als, nutzungseffektivstes, nachhaltigstes und ersparnisfreudigste Modell am Markt etabliert:
Ja das gibt es.
Nur Fahrzeugnutzer ab mindestens 28 Jahren, die einen Führerausweis mit mindestens 6 Jahren Gültigkeit im Original vorweisen können, dürfen die Co-Owner Sportwagen auch lenken. Anfragen von jüngeren Personen, werden bei uns aus Gründen der Sicherheit strikt abgelehnt. Sehr empfehlenswert ist es auch, bereits Erfahrungen mit Sportwagen nachweisen zu können. Unsere Instruktoren führen jedoch neue Personen gerne ein und bieten Sicherheitstrainings sowie Kurse an.
Voraussetzung bei limitierten Supercars über einen Wert von 300.000 CHF.
Von Supercar Sharing gekennzeichnete Special Cars, limitierte Fahrzeuge und Hypercars über einen Wert von 300.000 CHF erhalten eine Lenkberechtigung ab 35 Jahren. Geprüft werden Anfragen von jüngeren Personen bis minimum 28 Jahren.
Supercar Sharing verfügt über eine eigene solide Versicherungs-Complience als erster Sportwagen Co-Ownership Anbieter im europäischen Raum. Bedeutet höchste Sicherheit für die bestmögliche Preisfairness.
Mit unseren Versicherungspartnern, gewährleisten wir über Supercar Sharing, wie bei der Versicherung einer Fahrzeug-Firmenflotte, eine umfassende Versicherung, die jeden Fahrer/ Co-Owner vollwertig deckt.
Dazu arbeiten wir eng mit den Versicherungsdienstleistungen z.B. von unserem Partner Zurich Versicherung zusammen, welches Ihnen auch bei Einzelfragen gerne zur Verfügung steht.
Deren AVB's welche für unsere Co-Owner gültig sind, stehen hier mit Erlaubnis zum Download verfügbar.
Die Eigentümer und jeder berechtigte Fahrer ist daher von einer Motorfahrzeug- Haftpflichtversicherung gedeckt. Die Haftpflichtversicherung deckt Personen-, Sach- und daraus resultierende Vermögensschäden, mit den aufgelisteten Deckungssummen des Versicherungsvertrages. Ebenfalls eine Vollkasko-, Diebstahl- und Insassenversicherung sind inbegriffen. Der Eigentümer haftet allerdings vollumfänglich für allfällige Rechtsnachteile (Regress von Versicherung durch Fahrlässigkeit etc.).
Zusätzliches:
Da die Fahrzeuge als Supercar Sharing Fahrzeug registriert sind, kommen Sie nicht in Berührung mit der Co-Owner Bürokratie im Hintergrund.
Prinzipiell sind unsere Fahrzeuge (wie in der oberen Frage zur Versicherung beschrieben) alle Vollkasko versichert. Wird das Fahrzeug durch ein versichertes Ereignis beschädigt (z.B. Parkschaden), zahlt unser Versicherungspartner die Kosten der Reparatur. Nicht jedoch bei fahrlässiger Handhabung und verursachten Betriebsschäden.
Vorgang bei kleineren Schäden und Kratzern:
Alle Schadensfälle und kleinere Schadensfälle wie z.B. Kratzer und minimale Beschädigungen sind unverzüglich dem Betreiber Supercar Sharing AG zu melden und muss ist spätestens zur Rückgabe des Fahrzeuges protokolliert werden. Unabhängig vom Report, wird das Fahrzeug bei jeder Rückgabe an unserem Standort im 360° verfahren genauestens überprüft und auf Mängel kontrolliert. Unbemerkte Schäden und Mängel melden wir umgehend an den verursachenden Co-Owner.
Co-Owner haftet persönlich bei fahrlässiger Handhabung und Felgenkratzer:
Aufgrund von fahrlässiger Handhabung verursachte Betriebsschäden (z.B. selbst verursachte Reifenschäden, Felgenbeschädigung sowie Felgenkratzer, Falschbetankung, mechanisch verursachte Schäden durch falsche Handhabung) und die damit verbundenen Folgekosten sind nicht durch die Versicherung gedeckt und werden vollumfänglich vom verursachenden Co-Owner verrechnet. Dies gilt auch für Schäden am Fahrzeug durch Überdrehung des Motors, Verschalten, Kavalierstarts (Launch-Control), übermässiger Reifenverschleiss
oder jeglicher Art der Fehlmanipulation. Diese Schäden können mittels Computer nachgewiesen werden.
Bei einem solchen Schadensfall wird der wert des Schadens unabhängig ermittelt und dem jeweiligen Co-Owner persönlich in Rechnung gestellt.
Ein wirtschaftlicher Totalschaden am Auto liegt vor, wenn sich eine Reparatur nicht mehr lohnt oder die Reparaturkosten viel höher wären als die Anschaffung eines gleichwertigen Ersatzwagens.
Totalschaden durch Fremdverschulden:
Ist der wirtschaftliche Totalschaden eines Supercar Sharing Fahrzeuges durch Fremdverschulden entstanden, erhalten wir als Geschädigter Versicherungsnehmer von der gegnerischen Haftpflichtversicherung Schadenersatz in der Höhe des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeuges.
Mit der Investition und der Laufzeit Ihres Co-Owner Vertrages ändert sich nichts. Die laufenden Co-Ownership Verträge sowie das Co-Owner-Fahrzeugregister werden auf des nachfolgende Fahrzeug lückenlos übertragen. Wir müssen mit einer Bearbeitungszeit von einigen Wochen rechnen.
Totalschaden durch Eigenverschulden:
Sind Sie selbst für den wirtschaftlichen Totalschaden des Fahrzeuges verantwortlich, sind die Kosten ausschließlich durch die Vollkaskoversicherung abgedeckt.
Auch hier werden die laufenden Co-Ownership Verträge sowie das Co-Owner-Fahrzeugregister auf des nachfolgende Fahrzeug lückenlos übertragen.
Nein, das ist strengstens untersagt. Unsere Versicherung deckt sämtliche Angelegenheiten zum Thema Co-Ownership und Sharing ab. Der Rennstreckenbedarf ist nicht teil von Sharing und ist daher auch nicht versichert. Sollte ein Schaden durch unerlaubter Nutzung auf der Rennstrecke entstehen haftet der Co-Owner persönlich in voller Summe des Schadens bishin zum Wiederbeschaffungswert des Sportwagens im Falle eines Totalschadens.
Ausnahmen sind Racing Cars
Wir arbeiten derzeit an einem Konzept für Co-Ownership von Rennfahrzeugen und Cup Cars (beides ohne Strassenzulassung) für den alleinigen Renneinsatz. Dazu arbeiten wir mit einem separaten Versicherer zusammen, der sich auf Rennfahrzeuge und Rennstrecken spezialisiert.
Wer pflegen eine strikte "Fair-Use" Kultur in unserer Supercar Sharing Community welches von unseren Kunden und Co-Ownern vorbildlich eingehalten wird. Regelverstösse werden sanktioniert. Unser Fair-Use-Prinzip und die Verpflichtungen als Co-Owner sind in den AGB für Co-Ownership geregelt (Download Bereich). Einen Überblick der wichtigsten Bedingungen zur Fairen-Nutzung findest du in dieser Infografik.
Also Co-Owner bekommen Sie Zugang zur Buchungs-App.
Über die Buchungs-App können Sie Ihr Fahrzeug vorab im Kalender reservieren. Die Reservation des Fahrzeuges wird im Buchungskalender entsprechend hinterlegt und kann wird für andere in diesem Zeitraum blockiert. Bitte beachten Sie weiter unten in den FAQ's den Hinweis für die faire Buchung in der Hauptsaison (Sommer) und der Nebensaison .
So können Sie das Fahrzeug z.B. für besondere Anlässe oder Urlaube aber auch spontan, flexibel je nach Verfügbarkeit vorab reservieren.
Das sind sehr wichtige Fragen.
Wir stellen sicher, dass jede Transaktion über einen Miteigentumsanteil in einem entsprechenden Anteilskaufvertrag dokumentiert ist, welcher jeweils rechtskräftig von Ihnen als Käufer und uns als Verkäufer unterzeichnet wird. Dieser Anteilskaufvertrag ist ein zentrales Dokument welches die rechtliche Grundlage bildet, damit Sie als Co-Owner eine Berechtigung am Fahrzeug jederzeit auch nachweisen können.
Zusätzlich führen wir weitere Sicherheitsmechanismen für die Absicherung Ihrer Anteile.
1.) Wir führen ein Miteigentümerregister für jedes Fahrzeug, welches lückenlos geführt und fortlaufend aktualisiert wird. Dieses Register, wird nach Kaufabschluss eines Fahrzeuges, den Co-Ownern des betreffenden Fahrzeuges offengelegt.
2.) Das Fahrzeug kann nicht ohne dam Einverständnis der anderen Co-Owner und dem Haupteigentümer (Verwaltung) Supercar Sharing AG verkauft werden. Sie können jedoch jederzeit Ihre Anteile über unsere Plattform an eine andere Person übergeben und verkaufen.
3.) Jedes von Supercar Sharing zugelassene Fahrzeug, ist zudem vor dem unrechtmässigen Verkauf durch die Zulassungsstelle durch einen Code geschützt. Damit sichern wir das gesamte Fahrzeug ab und damit alle beteiligten Co-Owner.
4.) Ihre Nutzungserlaubnis wird nach der Fahrzeugübernahme durch einen Notar unserer Wahl beurkundet. Dort wird die Fahrerlaubnis des Fahrzeuges bevollmächtigt und an Sie übergeben. Die Beurkundung wird neben Deutsch, auf Englisch, Italienisch und Französisch übersetzt.
Dies passiert innerhalb der ersten 2-7 Tage nach der Fahrzeugübernahme und ist eine rein interne Abwicklung der Verwaltung, wo Sie als Kunde keinen Aufwand haben.
5.) Wenn ein Verkaufszeitpunkt, für das Fahrzeug definiert ist (welches wir in Form einer Verkaufsanweisung an die Co-Owner ausschreiben), verpflichten wir uns bei erfolgreichem Verkauf des Fahrzeuges, den vereinbarten Anteilsbetrag den beteiligten Co-Ownern innerhalb von 7 Tagen auszuzahlen und das Miteigentümerregister mit den getätigten Transaktionen zu aktualisieren oder zu löschen.
Mit diesen zentralen Mechanismen, bieten wir Ihnen die höchste Sicherheit, eine rechtliche Grundlage und eine transparente Abwicklung des Fahrzeuges.
Ja, die gibt es. Die Kilometer werden je nach Fahrzeugmodell auf 1.000 km bei Hypercars und bei regulären Sportwagen und Supercars auf bis zu 1.500 - 3.000 km pro Anteil/pro Jahr für jeden Miteigentümer begrenzt.
Ein Beispiel: Ferrari F8 Spider
2.000 km | 30 Tage Nutzung | 1 Anteil (10 % Eigentum)
4.000 km | 60 Tage Nutzung | 2 Anteile (20 % Eigentum)
6.000 km | 90 Tage Nutzung | 3 Anteile (30 % Eigentum)
8.000 km | 120 Tage Nutzung | 4 Anteile (40 % Eigentum)
10.000 km | 150 Tage Nutzung | 5 Anteile (50 % Eigentum)
Ja, wir haben faire Regelungen eingeführt, um einen gerechten Zugang zum Fahrzeug während der Sommermonate zu gewährleisten.
So funktioniert es:
1. Hochsaison (Mai - September): Während dieser Spitzenmonate setzen wir einen ausgewogenen Ansatz für Buchungen um. Mitbesitzer dürfen das Fahrzeug während dieser Zeit nicht länger als 7 Tage pro Monat reservieren. Dies verhindert, dass ein einzelner Mitbesitzer das Auto über einen längeren Zeitraum monopolisiert und sorgt dafür, dass jeder die Möglichkeit hat, es zu geniessen.
Wir verstehen jedoch auch, dass die Nachfrage in der Hochsaison variieren kann. Daher bieten wir Flexibilität an, sodass bei geringer Buchungsauslastung die Buchungsdauer auch durch individuelle Anfragen verlängert werden kann. Diese Flexibilität wird je nach Auslastung und Nachfrage immer geboten, um sicherzustellen, dass jeder Co-Besitzer die Chance hat, das Fahrzeug zu nutzen, insbesondere in Zeiten, in denen es nicht vollständig ausgelastet ist.
2. Nebensaison (Oktober - April): Außerhalb der Hochsaison, die die Monate Mai bis September umfasst, gibt es keine Einschränkungen hinsichtlich der Buchungsdauer. Mitbesitzer können das Fahrzeug während dieser Zeit frei für längere Perioden je nach ihren Bedürfnissen und Vorlieben reservieren.
3. Team Monitoring
Es ist wichtig zu beachten, dass alle Buchungen von unserem engagierten Team genau überwacht werden. Sollten Unregelmässigkeiten oder Verstösse gegen unsere Fairness-Regeln auftreten, ergreifen wir umgehend Massnahmen, um diese zu beheben. Unser Ziel ist es, Fairness und Transparenz innerhalb unserer Miteigentümergemeinschaft aufrechtzuerhalten und sicherzustellen, dass jeder seine Anteile an Zeit mit dem Fahrzeug geniessen kann.
Ja, das bieten wir an. Auf Ihren Wunsch, überführen wir auch gerne Ihr Fahrzeug direkt zu Ihrer gewünschten Adresse und holen das Fahrzeug zu einem vereinbarten Termin wieder ab.
Berechnet wird die Distanz individuell vom Fahrzeugstandort bis zu Ihrer Adresse, sowie der Transporter und das Personal.
Jeder zusätzlich gefahrene Kilometer wird im exakten Verhältnis von Ihrem Anteilswert berechnet.
Beispiel:
Anteilspreis 10.000 CHF / 3.000 KM
= 3,3 CHF pro Zusatzkilometer.
Also 3.000 zusätzliche Kilometer entsprechen dem gleichen Wert wie 2 Anteile. So wird ein faires Nutzungsverhältnis gegenüber den anderen Co-Ownern gewährleistet.
Wir unterscheiden zwischen zwei Kategorien von Angeboten. Zum einen bieten wir bereits von uns gekaufte Lagerfahrzeuge an, die sich im Besitz der Supercar Sharing AG befinden.
Die zweite Kategorie sind inserierte Wunschfahrzeuge, die unsere Mitglieder vorschlagen, sowie Fahrzeugangebote, die von Garagenpartnern inseriert werden. Beides ist in den Angeboten entsprechend gekennzeichnet.
Wo liegt der Vorteil?
Lagerfahrzeuge bieten die höchste Kaufsicherheit, da sie bereits in unserem Besitz sind. Anteile können wir so ohne Wartezeit an den Co-Owner herausgeben. Wir haben eine fast unbegrenzte Projektzeit, um alle Miteigentumsplätze (Co-Owner Slots) anzubieten und haben die Marketing- sowie Showroomkontrolle über die meisten Lagerfahrzeuge. Das Fahrzeug wird im Strassenverkehrsamt angemeldet und zur Nutzung freigegeben, sobald alle Co-Owner Anteile zu 100% verkauft sind.
Bei offenen, inserierten Sportwagenangeboten werden die Fahrzeuge erst nach 100 prozentiger Co-Ownership-Finanzierung - also wenn alle Miteigentümer dem Kauf des Fahrzeugs zugestimmt haben - von uns erworben und zur Nutzung freigegeben.
Dies ist der Fortschritt bei limitierten Supercars, Hypercars und inserierten Fahrzeugen von Garagen oder Mitgliedern. In der Regel vereinbaren wir einen Projektzeitraum von z.B. 3 Monaten für den Kauf des inserierten Fahrzeugs. Während dieser Zeit ist es reserviert, aber nicht in unserem Besitz.
Hier kaufen wir das Auto also nicht im Voraus, wie es bei gängigen Lagerfahrzeugen der Fall ist.
Sie können jederzeit Ihren Anteil am Sportwagen über Supercar Sharing flexibel verkaufen. Weitere Infos dazu, finden Sie in der unteren Frage.
Das Fahrzeug darf jedoch als Ganzes, nicht ohne dem Einverständnis der Supercar Sharing AG und den Co-Owner verkauft werden. Jedes von Supercar Sharing zugelassene Fahrzeug ist zudem vor dem unrechtmässigen Verkauf durch die Zulassungsstelle durch einen Code geschützt. Damit sichern wir uns und alle Miteigentümer des Fahrzeuges ab. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt.
Wichtiges Update I: 02. März 2022
Im Anteilskaufvertrag des Fahrzeuges ist der Wiederverkauf des Fahrzeuges durch eine Verkaufsanweisung schriftlich dokumentiert und wird von jedem Co-Owner bei Bestätigung unterzeichnet.
Der Wiederverkauf hängt vom Fahrzeugtyp und Modell ab.
Bei SUV's und Fahrzeugen, die für den Langstreckengebrauch geeignet sind findet der Wiederverkauf bei 90.000 km statt.
Bei Sportwagen aller Marken findet durchschnittlich der Wiederverkauf bei etwa 70.000 km statt.
Dadurch können wir Wertverlust am Fahrzeug einzugrenzen, aber auch um den Wiederverkauf am Markt möglichst attraktiv halten. Deswegen kaufen wir überwiegend Occasions-Sportwagen mit wenig Kilometer ein, welches in der Regel (je nach Beanspruchung) 2-3 Jahre, oder auch längere Zeit gehalten werden.
Bei erfolgreichem Verkauf des Fahrzeugs verpflichten wir uns, Ihnen als Co-Owner den entsprechend korrigierten Anteilswert innerhalb von 30-45 Tagen nach Ablauf einer Stornierungs- und Reklamationsfrist auszuzahlen. Zudem werden wir das Miteigentümerregister mit den abgeschlossenen Transaktionen aktualisieren und bereinigen.
Wichtiges Update II: 01. Nov 2023 - Stimmrecht pro Anteil
Mit jeder erworbenen Prozentualität wird ein Stimmrecht für entscheidende Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Fahrzeug gewährt. Für jede 10%ige Eigentumsbeteiligung wird ein zusätzliches Stimmrecht vergeben, mit einem Maximum von 10 Stimmrechten bis zu einer alleinigen Eigentümerschaft von 100%. Diese demokratische Struktur gewährleistet eine ausgewogene Entscheidungsfindung bei wichtigen Angelegenheiten, einschliesslich Auswahl des Ersatzfahrzeugs, Modifikationen, Wiederverkauf, Upgrades, Änderungen wie Folierungen, Entscheidungen im Falle erheblicher Schäden und Verlängerung der Nutzungszeit des Fahrzeugs.
Bei bedeutenden Entscheidungen stellen wir als Betreiber eine transparente Kommunikation sicher.
Wenn Sie Ihren Anteil wieder verkaufen möchten, können Sie Ihren Anteil wieder über unsere Plattform inserieren. Bitte sprechen Sie uns diesbezüglich telefonisch oder per E-Mail an, um das Fahrzeug mit Ihrem Anteil wieder zu inserieren.
Als Co-Owner müssen Sie uns die Verkaufsabsicht bitte umgehend mitzuteilen, um eine Wertschätzung der Anteile vorzunehmen, gemessen am Wertverlust oder auch dem Wertwachstum des Fahrzeuges. Nach Schätzung des Fahrzeuges, leiten wir mit Ihnen den Verkauf der Anteile in die Wege und inserieren Ihr Anteil auf unserer Plattform. Dieser Vorgang dauert etwa 1 bis maximal 2 Arbeitstage.
Wir erheben die übliche Plattform-Gebühr, die nicht von Ihnen, sondern vom neuen Käufer getragen wird.
Mit dem Anteilskaufvertrag können Sie auch, Ihr Anteil an eine Ihnen bekannte Person übertragen/ verkaufen, dessen Abwicklung von uns vorher geprüft wird.
Wir verpflichten uns, bei erfolgreichem Verkauf Ihrer Anteile, den vereinbarten Anteilsbetrag an Ihr angegebenes Bankkonto auszuzahlen und das Miteigentümerregister mit der getätigten Transaktionen zu aktualisieren.
Nachdem Sie aus dem Miteigentümerregister gestrichen worden sind, erlischt sämtlicher Anspruch und die damit verbundenen Verpflichtungen am Fahrzeug.
Der Begriff Co-Owner ist im Bereich "Sharing" die etablierte Bezeichnung für Miteigentümer. Dabei teilen sich in der heutigen Zeit die Co-Owner, Immobilien, Yachten, Jets und über Supercar Sharing erstmals auch Sportwagen.
Dabei entstehen den Anwendern vielseitige, kaufmännische und flexible Vorteile welches im Alleinkauf, oder Leasing sowie Miete, nicht denkbar wären. Deshalb entscheiden sich immer mehr aufgeklärte Käufer, für Supercar Sharing.
Crowdindvesting ist der englische Begriff für Schwarmfinanzierung und beschreibt das Finanzieren eines Projektes oder eines Objektes über eine Vielzahl von Menschen. Crowdinvestment wird als Alternative zur üblichen Finanzierung durch Finanzinstitute angesehen. Es gibt eine Vielzahl von Crowdinvesting-Kategorien, die sich alle einem anderen Bereich verschrieben haben.
Supercar Sharing®, ist die weltweit erste Plattform für Gruppenfinanzierte Supercars und konzentriert sich ausschliesslich auf die Kategorie von exklusiven Fahrzeugen, für die gemeinschaftliche Nutzung über unser bewährtes Sharing System. Dabei nutzen wir das Prinzip und die Technologie von Crowdinvestment um die Fahrzeuge unabhängig zu finanzieren. Der Anwender wird so zum Co-Owner des offerierten Fahrzeuges.
Das Co-Ownership Programm von Supercar Sharing geht weit über herkömmliche Fahrzeug-Investmentplattformen hinaus, indem es den Miteigentümern nicht nur die Möglichkeit bietet, in das Fahrzeug zu investieren, sondern auch dessen tatsächliche Nutzung zu geniessen. Während traditionelle als auch neue Investmentplattformen (welches Beteiligungen an Fahrzeugen schon unter 100 CHF anbieten) Fahrzeuge oft nur als Investitionsobjekte betrachten, die in einer Sammlung oder einem Museum verstauben könnten, ermöglicht das Co-Ownership Programm von Supercar Sharing® den Miteigentümern, das Fahrzeug aktiv zu nutzen.
Das bedeutet, dass die Miteigentümer nicht nur passive Investoren sind, sondern aktive Teilnehmer an der Welt der Supercars. Co-Owner geniessen bei uns die Freiheit , das Fahrzeug nach Belieben zu nutzen.
Durch die Nutzung unseres Systems können die Miteigentümer das Fahrzeug ganz einfach buchen, und fahren, ohne sich um die üblichen Herausforderungen kümmern zu müssen, die normalerweise mit dem Besitz eines exklusiven Fahrzeuges verbunden sind, wie z. B. Wartung, Versicherung, Instandhaltung oder Lagerung.
Es gibt sehr viele Ansätze warum man im Bereich Sportwagen und den bisherigen Umgang mit dem Thema, umdenken sollte. Den Traum vom Sportwagen, haben sich bereits viele unserer etablierten Kunden schon vor Supercar Sharing erfüllt, um im Nachhinein auf die Erkenntnis zu kommen, dass es trotz dem sehr hohen Spassfaktor, es viele anderwärtige Defizite gibt, die dem alleinigen Betrieb eines Sportwagens nicht mehr rechtfertigen. Darüber sind sich 98% unserer Kunden einig.
Vom hohen Wertverlust, bis zur eingeschränkten Nutzung und vieles mehr, haben wir uns mit ehemaligen Sportwagenbesitzern unterhalten um eine echte Alternative zum Alleinkauf, Leasing und Miete anzubieten.
Da stehen sehr viele Fragen im Raum, welches unsere Kunden im damaligem Alleinkauf hinterfragt haben. Die wichtigsten Fragen, welches wir auch an Sie richten lieber Leser/Leserin, sind:
Warum im Alleinkauf so viel Kapital freigeben für ein Fahrzeug, welches zu 90% der Zeit nicht genutzt wird? Das ist Fakt.
Warum 30-50% Wertverlust, (oft sogar mehr) in 1-3 Jahren hinnehmen, wenn man es auch vermeiden kann? Das ist Tatsache.
Warum eine hohe Anzahlung, über Leasing für ein Sportwagen leisten, um dann jeden Monat 2.000 - 5.000 CHF an die Bank zu zahlen?... Dabei geht die Leasingverbindlichkeit auch im Winter weiter. Das ist kaufmännisch betrachtet schon Wahnsinn und ist ebenso Fakt. Leider passiert das oftmals auch wegen der Fehlberatung im Fahrzeugkauf, um ein Fahrzeug möglichst schnell an den Mann oder die Frau zu bringen. Die langfristigen Konsequenzen sind die Verbindlichkeiten, Zahlungsverpflichtungen und über die Jahre immer höher werdende Rechnungen.
Welchen nahhaltigen Nutzen bringe ich, wenn ich ein Sportwagen allein kaufe?
Wir empfehlen daher Ihnen und jedem, der abwägt einen Sportwagen im Alleinkauf zu kaufen oder zu leasen, sich bei Supercar Sharing zu informieren, beraten zu lassen und die Alternativen zu prüfen. Wir haben nicht nur jedes gängige Sportwagenmodell im Portfolio, wir verfügen auch über langfristige Kostenanalysen über so ziemlich jedes Supercar am Mark. Auch arbeiten wir eng, sowohl mit etablierten Garagen als auch Dienstleistern aus der Versicherung und Fahrzeugdienstleistung zusammen. So vermeiden Sie unnötige Erlebnisse, Kosten und können Sportwagenfahren wirklich langfristig geniessen.
Im von Supercar Sharing® entwickelten 1/10 Co-Ownership System repräsentiert ein "Fahrzeuganteil" den Anteil eines Teilnehmers am Fahrzeug den sie besitzen und nutzen können. Wenn ein Fahrzeug bei uns mit einem 1/10-Anteil beworben wird, bedeutet dies, dass das Fahrzeug insgesamt in zehn Anteile aufgeteilt ist. Ein Anteil entspricht dabei 10% Miteigentum am Fahrzeug, verbunden mit entsprechenden Nutzungs- und Stimmrechten..
Dieser Fahrzeuganteil ermöglicht es dem Eigentümer, das Supercar gemäss den Richtlinien und Verfügbarkeiten des Co-Ownership-Programms zu nutzen. Dabei kann der Miteigentümer das Fahrzeug für eine festgelegte Anzahl von Tagen und Kilometer pro Jahr buchen und nutzen.
Darüber hinaus beinhaltet ein Fahrzeuganteil auch eine Beteiligung an den Kosten und Verantwortlichkeiten, die mit dem Besitz und der Pflege des Fahrzeuges verbunden sind. Dies beinhaltet die anteilige Finanzierung von Wartung, Versicherung, Lagerung und anderen betrieblichen Ausgaben.
Nein, das Co-Ownership System von Supercar Sharing basiert weder auf eine Fahrzeug-Abo noch auf Miete oder Leasing. Wir bieten wie oben beschrieben, eine echte Alternative zu den bestehenden Finanzierungsoptionen. Es entfällt somit eine monatliche oder jährliche Nutzungsgebühr wie bei traditionellen Geschäftsmodellen. Mit unserem Co-Ownership System für Sportwagen führen wir ein revolutionäres Konzept, bei dem der Käufer eines Fahrzeuganteiles auch Co-Owner wird.
Sind Sie dennoch auf der Suche nach Mietfahrzeugen werden Sie bei ebenfalls fündig. Im Bereich "Miete" finden Sie gelistete Fahrzeuge zur Vermietung.
Nein, es handelt sich hier nicht um ein Leasingangebot, sondern um die alternative der Gruppenfinanzierung. Dies ist die erste Option neben Leasing, wo sie allerdings zum Vergleich, Eigentümer und nicht nur Nutzer eines Fahrzeuges werden.
Weitere Informationen und Vorteile gegenüber Leasing finden sie hier:
Das ist eine sehr wichtige Frage.
Ja, Fahrten im Ausland sind unter Einhaltung der Zonen grundsätzlich erlaubt.
Wir weisen darauf hin, dass die Co-Owner grossteils selber die Verantwortung tragen, wo sie mit dem Fahrzeug fahren. Laut AVB von unserem Partner Zurich Versicherung (Allgemeine Versicherungsbedingungen) sind jedoch nicht alle Länder gestattet.
Nicht erlaubte Länder, sind zusätzlich in der Versicherungskarte des Fahrzeuges gekennzeichnet.
Wichtige Information:
In folgenden Staaten wird die Einreise laut den AGB's von Supercar Sharing jedoch nicht gestattet oder der Versicherungsschutz enfällt ganz: Weissrussland, Moldawien, Montenegro, Kosovo, Serbien, Bosnien und Herzegowina, Mazedonien, Bulgarien, Rumänien, Ukraine, Russische Föderation, Georgien, Armenien, Aserbeidschan, Kasachstan, Ägypten, Algerien, Libanon, Libyen und Syrien.
Wir empfehlen dennoch den Eintritt in anderen, nicht benannten Schwellenländern, oder Schwellenregionen zu unterlassen da marode Strassen, erhöhte Bandenkriminalität und eine defizitäre Infrastruktur Schäden am Sportwagen verursachen können.
Bei Verstössen, hat der verursachende Eigentümer für alle daraus entstehenden Massnahmen aufzukommen und trägt sämtliche daraus entstehenden Kosten, falls durch die Versicherung der Anspruch auf Selbstbehalt entfällt.
Nebst einer fixen jährlichen Pauschale für den Unterhalt welches bereits die Versicherung und Fahrzeuggarantie beinhaltet, kommen von unserer Seite (Supercar Sharing AG) keine weiteren Kosten dazu. Im Gegensatz zum Auto-Abo, Leasing oder einer Miete zahlen Sie Ihren Hauptbeitrag um Co-Owner vom Sportwagen zu werden nur 1 einziges mal und nicht monatlich oder jährlich.
Zudem werden die oben genannten Kosten mit den anderen Co-Owner immer im Voraus geteilt. Die Rechnungsverwaltung führen wir dabei völlig transparent und unbürokratisch.
Wir sind strikt gegen versteckte Kosten.
Unsere Community liegt uns besonders am Herzen, insbesondere wer die Fahrzeuge nutzt. Die Co-Owner unserer Fahrzeuge setzen sich überwiegend aus Reisenden zusammen, die lieber einen Anteil besitzen, anstatt zu mieten, aus Fahrzeugliebhabern, die ihre Leidenschaft teilen, aus Unternehmern, die ihre Fahrzeugsammlung erweitern oder diversifizieren möchten, aus Geschäftspartnern und Fahrzeugsammlern, die grossen Wert auf die Pflege und den verantwortungsvollen Umgang mit Fahrzeugen legen. Dabei stehen wirtschaftliches Denken und gemeinnützige Aspekte im Vordergrund unserer Gemeinschaft.
Das Durchschnittsalter unserer Community beträgt 37 Jahre.
Aktiv sind derzeit +1200 Mitglieder (Stand Februar 2024)
Ja, das ist bei Veranstaltungen wie Showroom Events und am Einführungstag des Fahrzeuges möglich. Ausserdem wird jeder Halter im Kfz-Register des jeweiligen Fahrzeuges transparent eingetragen.
Grundsätzlich ist die Risikobewertung und Personenanalyse, ein wichtiger Teil unseres internen Prozesses, wenn wir neue Kunden kennenlernen und diese zu einem Fahrzeug eingliedern. Dabei achten wir auf unterschiedlichen Faktoren die auch zur Ablehnung von Anträgen führen können.
Die Fahrzeuge von Supercar Sharing sind je nach Standort der Co-Owner in sicheren, staubarmen und klimatisierten Storages/ Garagen untergestellt. Somit haben Sie es nie weit zur Abholung und zur Rückgabe des Fahrzeuges. Unser Hauptstandort ist in Zürich Kemptthal im Motorworld Areal.
Die Standorte sind hier vermerkt:
https://www.supercarsharing.com/standorte
Wir konzentrieren uns auf Marken des oberen Luxussegmentes und bieten Marken sowie ausgewählte Modelle über Supercar Sharing an. Darunter Modelle und Sondermodelle von:
Aston Martin
Bentley
Ferrari
Lamborghini
Rolls-Royce
Koenigsegg
AMG-Mercedes
Bugatti
McLaren
Porsche
Weitere Marken von Hypercar-Herstellern und limitierte Classic-Supercars werden ebenso auf unserer Plattform je nach Verfügbarkeit gehandelt
Richtig, die Fahrzeuge werden alle zusätzlich mit einer Garantie versichert, welcher grossteils der elektronischen und mechanischen Schäden/ Störungen abdeckt.
Durch die Garantie nicht versichert sind:
Teile, die vom Fahrzeughersteller nicht zugelassen sind, insbesondere Bauteile ohne Herstellerteilenummer, Verschleissteile, d.h. Fahrzeugteile, deren korrekte Funktion einen Verschleiss beinhaltet, wie Bremsbeläge, Bremsscheiben, Reifen, Stossdämpfer, Trommelbremsen, Leuchtmittel, Kugelgelenke, Schwungrad und Kupplungen.
Laut AVB von unserem Garantiepartner werden folgende Komponenten und Teile abgedeckt:
Motor
Kolben, Zylinderbüchsen, Bolzen, Ringe, Pleuelstangen, Kurbelwelle, Kurbelwellenrad, Vorgelegewellenrad, Ölpumpe, Antriebsrad, Zylinderkopfdichtung, Zylinderblock, Nockenwelle, Stössel, Ventilkipphebel, Nockenwellenrad, Ansaugkrümmer, Auspuffkrümmer, Zylinderkopf, Ventile, Ventilführungen, Vergaser, Kurbelgehäuse, Ölkühler, Ölwanne, Öldruckschalter, Luftmengenmesser, Luftmassenmesser, Klopfsensor, Sensoren, Lager, Leerlaufstellmotor
Turbo
Turbo, Kompressor, Ladeluftkühler, Übernahme des Schadens bis max. 100'000 km
4x4 Antrieb
Verteilergetriebe, Viskokupplung, Differentialsperre
Mechanisches Getriebe
Ritzel, Schaltgabeln, Schiebemuffe, Antriebswelle, Hauptwelle
Automatisches Getriebe
Schäfte, Planetenradsätze, Scheiben, Bänder, Ventile, Ölpumpe, Regler, Sicherheitsventile, Übernahme des Schadens bis max. 140'000 km
Kraftstoffanlage
Kraftstoffpumpe, Einspritzpumpe, Kraftstoffdruckregler
Achsenantrieb
Differential, Ritzel, Radlager
Kraftübertragungswellen
Kardanwellen, Kardanwellenlager, Achsantriebswellen, Elektronische Steuergeräte
Lenkung
Lenkhilfepumpe, mechanische Lenkung, Servolenkung
Bremsen
Bremskraftverstärker, Hauptbremszylinder, Vakuumpumpe, Bremskraftregler, Bremskraftbegrenzer, ABS, ABS Steuergerät, ASR
Aufhängung
Untere und obere Schwingarme, Aufhängungsarmringe, Achsen und Aufhängungen, Achsschenkelbolzen und Ringe, Querlenker, Spurstangen
Elektrische Anlage
Alternator, Anlasser, Scheibenwischermotor, Schiebedachmotor, Zentralverriegelungsmotor der Türe, Zündspule, Motorsteuergerät
Kühlsystem
Wasserpumpe, Kühler, Thermostat, Elektrolüftermotor, Viskolüfter, Heizungskühler
Klimaanlage
Klimakompressor, Verdampfer, Kondensator
Fahrwerk
Federbein, Federbeinlager, Niveauregulierung, Stabilisator
Elektronik
Alarmanlage, Digitale Motorelektronik, Bordcomputer, ESP, Multifunktionsanzeige
Komfortausstattung
Tempomat, Sitzverstellung, Sitzheizung, Beheizbare Aussenspiegel, Airbag, Wegfahrsperre
Grossartig und danke für die Reservation. Nachdem alle 10 Anteile reserviert worden sind, stellen wir die Endrechnung an die Co-Owner und wickeln den Kauf des Fahrzeuges ab. Im Anschluss werden Sie im Miteigentümerregister des Fahrzeuges eingetragen.
Die Übergabe des Fahrzeuges findet dann 1 Tag nach der Ausstellung der Dokumente statt. In der Regel ist die gesamte Übergabe nach wenigen Tagen und nie mehr als 7 Tage erfolgreich abgeschlossen. Treffpunkt ist der vereinbarte Standort.
Es findet, falls Sie Neukunde bei uns sind, ein Einführungstermin statt, wo sie mit dem, Storage und dem Fahrzeug anvertraut werden. Die entspannten Gruppentermine bei Besichtigungs- Einführungs,- sowie Übergabetagen von neuen Fahrzeugen, werden in regelmässigen Abständen bekanntgegeben.
Ja, Sie können an einem Fahrzeug auch mehrere Anteile erwerben… sagen wir 2 Anteile. Dadurch verdoppelt sich ihr Nutzungsrecht am Fahrzeug und können somit doppelt so viele Tage und Kilometer pro Jahr fahren.
Auch können Sie Anteile an mehreren Fahrzeugen kaufen. Diese Flexibilität bietet Ihnen nur Supercar Sharing. Für Fahrzeugsammler und solche die gerne unterschiedliche Fahrzeugmodelle fahren möchten, bieten wir eine ganze Bandbreite an Optionen, um die automobilen Träume über uns Co-Owner und Sharing System auszuleben.
Nein, lediglich 1% der Fahrzeugsumme wird als Reservierungsgebühr gebucht und wird nach Unterzeichnung des ersten Co-Owner-Kaufvertrages fällig. Der restliche Betrag des Anteils wird erst fällig, wenn alle 10 Anteile am Fahrzeug über Supercar Sharing veräussert sind.
Beispiel:
Fahrzeugwert: 200.000 CHF
Anteile: 10
Preis Pro Anteil: 22.000
Reservierungsgebühr: 2.000 CHF (1%)
Restzahlung: 22.000 CHF - 2.000 = 20.000 CHF
In diesem Beispiel wird die Rechnung von 20.000 CHF erst fällig, nachdem alle Interessenten dem Kauf des Fahrzeuges verbindlich zugesagt haben.
In einem solchen Fall, können wir die Finanzierung um 30-180 weitere Tage verlängern.
Sollte es auch dann nicht vollständig finanziert sein, nehmen wir das Fahrzeug aufgrund fehlender Nachfrage wieder aus dem Sortiment oder geben es für den Einzelverkauf im konventionellen offenen Markt wieder frei.
Angezahlte Reservierungsgebühren werden innerhalb 30 Tage an die teilnehmenden Personen zurück erstattet. Es besteht die Option die Reservierung auf ein anderes Fahrzeug zu überschreiben.
1.) Co-Ownership Fahrzeuge & Management
Supercar Sharing® verdient bei inserierten Sportwagen an der Plattform-Gebühr (CO) die in jedem Anteilspreis einkalkuliert ist sowie unseren Einkaufsoptionen als Händler. Die Gebühr beträgt insgesamt 10% des gesamten Fahrzeugwertes. Ein Co-Owner zahlt also pro Anteil, einmalig 1% des Fahrzeugwertes an Gebühr.
2.) Club und exklusive Zugänge
Unsere Angebote sind aus Sicherheitsgründen nur zugänglich für registrierte und verifizierte Nutzer. Für die Mitgliedschaft (je nach Level) wird eine Gebühr erhoben welches zutritt zu unseren Räumen, Angeboten und Supercar-Events ermöglichen.
3.) Vermietung an Clubmitglieder und Reisende
Neben unserer Co-Ownership Flotte vermieten wir exklusive Fahrzeuge an Reisende und Clubmitglieder.
4.) Sonderservices & Concierge
Wir unterstützen national und internationale Sammler bei der Registrierung, Lieferung und Lagerung von Fahrzeugen auf Wunsch und managen professionell, Fahrzeugportfolios in unseren sicheren Räumlichkeiten und Storages rund um Europa.
5.) Lizenzservices & Franchise
Als Technologielieferant arbeiten wir eng mit Garagen, Unternehmern und Lizenzpartnern zusammen welches regional oder national unsere gesamte skalierbare, digitale Infrastruktur, Storages sowie Co-Owner-Lösungen nutzen, um diese Mehrwerte in Ihrer Region anzubieten.
6.) Einkauf und Verkauf exklusiver Fahrzeugen
Wir bieten auch Dienstleistungen für den Einkauf von Fahrzeugen an, entweder für unsere eigene Flotte oder im Auftrag unserer Kunden. Zusätzlich dazu unterstützen wir Kunden beim Verkauf ihrer Fahrzeuge, indem wir unsere Expertise und unser Netzwerk nutzen, um optimale Ergebnisse zu erzielen.
Bei besonderen Modellen, empfehlen wir die Nutzung des Fahrzeuges im Winter nicht.
Bei Supercar SUV’s mit Allrad ist dies jedoch kein Problem, der Eigentümer ist jedoch dafür verantwortlich, dass Fahrzeug in einer Garage aufzubewahren und entsprechend zu pflegen.
Nachteile im Winter:
Streusalz und Matsch sind Gift fürs Blech, Kurzstrecken im Winter sind ebenso schädlich für den Motor. Schnee auf dem Auto zerkratzt den Lack. Zumindest, wenn er wild vom Wagen gefegt wird. Denn im Schnee befinden sich kleinste Schmutzpartikel, die zu Lackkratzern führen.
Im Kaltstartbetrieb ist der Verschleiss an den beweglichen Teilen zudem besonders hoch.
Eis an den Radläufen zerstört die Technik. Gefährlich sind Temperaturen knapp unter null Grad. Da sammelt sich Schneematsch an den Radlaufspitzen im Kotflügel und kann steinhart gefrieren. Wächst dieser Eispanzer in die Radaufhängung oder wird ins Blech gedrückt, kann es zu Schäden kommen.
Streusalz macht dem Blech zu schaffen. In Verbindung mit Wasser entsteht eine aggressive Mischung. Beschädigte Lackstellen und das nackte Blech sind besonders gefährdet. Dort droht die Bildung von Rost, die wir bei unseren Supercars natürlich vermeiden wollen. Hier schützt nur das Auftragen einer neuen Lackschicht oder Wachs.
Nein, Mieten ist keineswegs günstiger als Mitinhaber zu sein. Wir erklären hier auch kurz warum.
Während Sie beim Mieten, lediglich für eine kurzfristige Fahrzeugnutzung zahlen, z.B. ein Lamborghini Huracan - 1 Tag 1.200 CHF inklusive 150 -300 km - ist das Geld welches Sie hierfür aufwenden, nicht mehr retournierbar. Es ist also ausgegeben.
Hingegen mit unserem Co-Ownership System, sind Sie Mitinhaber (Co-Owner) des Fahrzeuges. Sie zahlen einmalig Ihren Anteil von z.B. 15.000 CHF, dafür sind Sie am Fahrzeug beteiligt und erhalten Ihren anteilsmässigen Wert beim Verkauf auch wieder zurück. Zusätzlich können Sie das Fahrzeug, über mehrere Jahre nutzen. Aus diesem Grund ist es vielfach rentabler, als Miete, Leasing oder Alleinkauf.
In der Buchungsapp ist immer gekennzeichnet, ob das Fahrzeug im Entsprechenden Zeitraum verfügbar ist oder nicht. Sie können das Fahrzeug immer im Vorhinein oder spontan bei Verfügbarkeit einfach buchen.
Buchungssicherheit:
Durch unser live monitoring der Buchungen prüfen wir sowohl Fahrzeug-Eingänge als auch Ausgänge um eine doppelte Buchungssicherheit zu gewährleisten.
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